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AGB

BESSERBIKEN.com

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mountainbikeschule BesserBiken

§ 1 Vertragsschluss
Für Verträge mit der Mountainbikeschule BesserBiken  gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldung eines Teilnehmers stellt ein verbindliches Angebot an BesserBiken zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt durch die Annahme von BesserBiken zustande. Die Annahme ist spätestens durch Übermittlung der Annahmebestätigung bewirkt. Auch diese bedarf keiner besonderen Form und kann nur über unsere Online Anmeldung erfolgen.

§ 2 Leistungsumfang/Zusicherung des Kursteilnehmers
Die von BesserBiken zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. BesserBiken verpflichtet sich, dem Teilnehmer die Leistungsbeschreibung bzw. die gebuchte Dienstleistung (Kurs)nach Zustandekommen des Vertrages unmittelbar zu übermitteln Soweit der Teilnehmer Leistungen wünscht, die über die oben genannten Leistungen hinausgehen oder diese verändern, so ist hierfür eine schriftliche Bestätigung durch BesserBiken erforderlich. Fahrräder und sonstige Ausrüstung wie Helme, Handschuhe, Protektoren u. a. werden von BesserBiken nicht gestellt und sind keinesfalls im Leistungsumfang enthalten. Der Kursteilnehmer muss BesserBiken über seine körperliche Leistungsfähigkeit bzw. Einschränkungen aufklären. Er hat über seine Fähigkeiten und Erfahrungen im Sportbereich aufzuklären. Für die technisch einwandfreie Ausrüstung bzw. Ausstattung hat der Kursteilnehmer selbst zu sorgen, diese ist vor jedem Kurs zu überprüfen. Der Kursteilnehmer hat während des Kurses/der Tour den Anweisungen von BesserBiken uneingeschränkt Folge zu leisten. Die Teilnahme unter Drogen oder Alkoholeinfluß, berechtigt  BesserBiken zum sofortigen Vertragsrücktritt. Dies betrifft auch sämtliches Fehlverhalten auf den Touren und bei den Kursen durch Nichtbeachtung von Regeln, riskantem Fahrverhalten oder Missachtung einer Anweisung von BesserBiken. Bei Rücktritt wegen  Fehlverhaltens hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des vereinbarten Kurspreises.  Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gültig.

§ 3 Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs beträgt regelmäßig 4 Teilnehmer. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis 3 Tage vor dem Kurs nicht erreicht, so ist  BesserBiken berechtigt, den Kurs abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kursteilnehmer erhält in diesem Fall den bereits entrichteten Betrag zurückerstattet.  Ersatzansprüche die über die Rückerstattung des bezahlten Betrages hinausgehen, hat der Kursteilnehmer jedoch nicht. BesserBiken  verpflichtet sich, den Kursteilnehmer unverzüglich über den abgesagten Kurs zu informieren.

§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Leistungstermin mehr als 4 Monate, so gelten die zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preise. Übersteigen Letztere die ursprünglich Vereinbarten um mehr als 10%, so kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Der volle Preis ist mit Vertragsschluss, spätestens aber zwei Wochen vor der vertraglich vereinbarten Leistung zur Zahlung fällig. BesserBiken  ist berechtigt, einem Teilnehmer die Teilnahme an einem Kurs zu verweigern, solange noch nicht der gesamte Preis entrichtet wurde.

§ 5 Rücktritt
Bis 14 Tage vor Kursbeginn von 1- und 2- Tageskursen bzw. Tagesausfahrten gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht. Bei kürzerfristigen Rücktritten des Kunden behält der Veranstalter sich vor, je nach Aufwand eine Stornogebühr von bis zu 75% zu entrichten. BesserBiken behält sich vor, abhängig vom Aufwand eine Stornogebühr von bis.
bis zum 30. Tag vor Kursbeginn auch jeweils im Folgenden, wenn von „Reise“ die Rede ist 50 %
ab dem 24. Tag vor 60 %
ab dem 17. Tag vor 70 %
ab dem 10. Tag vor 90 %
ab dem   3. Tag vor bis zum Tag des oder bei Nichtantritt 100 %.
des Vertragswertes einzubehalten. Erfolgt die Rücktrittserklärung des Kunden erst innerhalb der letzten vier Wochentage vor Kursbeginn oder erfolgt keine Rücktrittserklärung seitens des Kunden, so ist seine volle Teilnahmegebühr fällig, sofern vom Veranstalter nichts anderes mitgeteilt wird.

 § 6 Ausfall wegen höherer Gewalt
Sofern die sichere Durchführung des Kurses aufgrund höherer Gewalt (bspw. Eis, Schnee, extreme Kälte, Gewitter, Unbefahrbarkeit der Wege , Routenänderung, Teilnehmer ist unpässlich und abgesagt werden muss, so verpflichtet sich BesserBiken  dazu, einen Ersatztermin anzubieten. Sollte der Kunde daran nicht teilnehmen können, so erhält er ohne Abzug den vollen Preis zurück erstattet. BesserBiken obliegt die Einschätzung, ob der Kurs durchfürbar ist.

§ 7 Haftung
Für Schäden die der Teilnehmer einer dritten Person, sich selbst, oder seinem Gerät zufügt, haftet BesserBiken nicht Soweit Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, gelten folgende Bedingungen: Schadensersatzansprüche gegen BesserBiken aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Werden Fremdleistungen in Anspruch genommen wie z.B. Beförderungen durch Bahnen, Shuttel oder Lifte, haftet BesserBiken nicht für Schäden, die durch diese entstehen. Verantwortlich sind allein die jeweiligen Unternehmen bzw. Betreiber. Die Teilnehmer verpflichten sich während des Kurses die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm, zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht. Das Befahren von Trails die schmäler sind als 1,80m , ist in Baden Württenberg nicht erlaubt und kann mit einer Geldstrafe belegt werden. BesserBiken haftet dafür nicht.

§ 8 Mitteilungen
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, in Zukunft regelmäßig per E-Mail von BesserBiken über weitere Kurse u. ä. per Newsletter informiert zu werden. Der Teilnehmer kann diese Ermächtigung an BesserBiken  jederzeit widerrufen.

§ 9 Salvatorische Klausel,  Gerichtsstand
Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Klauseln. Soweit zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten Stuttgart- Baden Württemberg.